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Die Einreise nach Südafrika

Infos zur Einreise nach Südafrika

Touristen-Visum

Touristen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie anderen EU-Staaten  benötigen für einen Aufenthalt (bis zu drei Monaten) nur einen Reisepass der wenigstens noch ein halbes Jahr gültig ist und ein Rück- bzw. Weiterflugticket. Der Reise-Pass sollte aber wenigstens zwei freie Seite für den Sicherheitsvermerk (Ein- und Ausreisestempel) besitzen.

Der "Reiseausweis als Passersatz" wird in Südafrika nicht akzeptiert, da dieses Ersatzdokument lediglich eine Gültigkeit von maximal 30 Tagen hat.

Der deutsche Kinderausweis, mit Lichtbild, wird anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben, es ist aber auch der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich. Alleinreisende Kinder (Minderjährige) benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil einreisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Das an der Grenze oder am Flughafen erteilte Touristen-Visum ist drei Monate gültig und wird vom Department of Home Affairs in Südafrika - die Büros gibt es in allen größeren Städten des Landes - in der Regel problemlos bis zu zwei Mal um jeweils drei Monate verlängert.

Alle Besucher Südafrikas müssen im Besitz eines Rückkehr-/Weiterreise-Tickets sein und ein - wo erforderlich - gültiges Visums besitzen. Der Inhaber de Tourism-Visum darf nicht in Südafrika arbeiten.

Arbeits- und Studienaufenthalte (auch Besuche von Sprach- und Sportschulen etc.) unterliegen einem gesonderten Visumzwang, diesbezüglich sollten Sie bei der südafrikanischen Botschaft oder den Konsulaten in Ihrem Land nachfragen.

Haustiere

Wenn Sie Ihren Hund oder ein anderes Haustiere mit nach Südafrika bringen wollen, müssen Sie zuvor ein Import Permit beantragen.

Das Import Permit sollten Sie wenigstens 2 Monate vor Ihrer Einreise beantragen und dem Antrag müssen Sie das Veterinary Health Certificate in Kopie beilegen.

Das Veterinary Health Certificate muss Ihrer örtlich zugelassener Amtstierarzt ausstellen. Insbesondere bei Hunden ist eine eine Bestätigung über einer Tollwutimpfung - die mindestens 30 Tage vor Einreise vorgenommen werden muss - erforderlich. Senden Sie dann den Antrag an den Director of Veterinary Services und überweisen Sie die angeforderten Gebühren. Der Veterinärdienst wird Ihnen dann das Original des Import Permit zusenden.

Das Veterinary Health Certificate und das Veterinary Import Permit müssen Sie im Original bei der Einreise nach Südafrika vorzeigen.

Weitere Informationen gibt es vom:
The Director Veterinary Services,
Private Bag X138,
Pretoria 0001
Telefon: +27-(0)12-3197514 oder 3197414
Telefax: +27-(0)12-3298292

Zollfrei dürfen unter anderem eingeführt werden:

400 Zigaretten
50 Zigarren 
250 g Tabak
2 Liter Wein
1 Liter Spirituosen
50 ml Parfüm
250 ml Eau de Toilette
Geschenke im Wert von 400 Rand

Bevor Sie die Zollkontrolle an der Grenze oder den internationalen Flughäfen verlassen, muss man bei Überschreitung der Grenzwerte diese anmelden und einen entsprechenden Zoll darauf zahlen. Auf Geschenke im Wert zwischen 400 bis 10.000 Rand wird ein Pauschalsteuer von 20 Prozent erhoben.

Person unter 18 Jahren ist der Tabak- oder Alkoholbesitz generell nicht erlaubt und können diese dadurch auch nicht zollfrei einführen!

Da Bestimmungen gelegentlich verändert werden, erhalten Sie weitere aktuelle Informationen durch die südafrikanischen Botschaften und Konsulate, in den einzelnen Ländern.

Konsulate und Botschaften im deutschsprachigen Raum

Deutschland

Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstr.18
10785 Berlin
Telefon: (030) 22073-0
Telefax: (030) 22073-190
www.suedafrika.org

Generalkonsulat der Republik Südafrika in München
(vor allem zuständig für Wirtschafts-, Rechts- und Immobilienangelegenheiten)
Sendlinger Tor Platz 5
80336 München
Telefon: (089) 231163-0
Telefax: (089) 231163-63

Österreich

Botschaft der Republik Südafrika
Sandgasse 33
1190 Wien
Telefon: 01-3206493-0
Telefax: 01-3206493-18
www.saembvie.at
Die Südafrikanische Botschaft in Wien ist auch zuständig für Slowenien und die Slowakei.

Schweiz

Botschaft der Republik Südafrika
Alpenstrasse 29
3000 Bern
Telefon: 031-3501313
Telefax: 031-3501310
www.southafrica.ch

Weitere wichtige Adressen (z.B. des Automobilclubs, der Botschaften,  der Deutschen Schulen, vom  Tourism Offices, Verkehrsunternehmen etc.) finden Sie in unserer Adressensammlung.

Hinweis!
Wir raten Ihnen dringend vor Reisebeginn eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen

 

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